Was zahlt die Krankenkasse? Zusatzversicherung oder Grundversicherung?

Psychologische Psychotherapie in der Grundversicherung

 

Seit dem 01.07.2022 wird psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen – vorausgesetzt, sie wurde von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet (sogenanntes Anordnungsmodell).

 

Voraussetzungen:

  • Die Therapeutin/der Therapeut hat eine kantonale Zulassung zur Abrechnung über die Grundversicherung.
  • Die Psychotherapie wird im Anordnungsmodell angeboten.
  • Eine ärztliche Anordnung liegt vor. Diese kann durch FachärztInnen für Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie, Kinder- und Jugendmedizin oder durch SAPPM-anerkannte ÄrztInnen erfolgen.
  • In Krisenfällen (z. B. schwere Diagnose, lebensbedrohliche Situation) können alle FachärztInnen bis zu 10 Sitzungen anordnen.
  • Es besteht eine therapeutische Indikation für Psychotherapie.

 

Ablauf:

  • Die Anordnung für 15 Sitzungen erhalten PatientInnen direkt von der Ärztin/dem Arzt.
  • Bei Bedarf weiterer Sitzungen schreibt die Therapeutin einen Bericht an die anordnende Ärztin, damit erneut 15 Sitzungen angeordnet werden können.
  • Ab der 31. Sitzung ist eine Kostengutsprache der Krankenkasse nötig. Dafür braucht es eine psychiatrische Fallbeurteilung. Der Antrag kann schon vorher eingereicht werden.

 

Wichtig:

Klären Sie die Kostenübernahme vor Therapiebeginn mit Ihrer Grund- und/oder Zusatzversicherung. Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten sehr unterschiedlich.

Fragen Sie Ihre Therapeutin/Ihren Therapeuten zu Beginn nach den genauen Kosten.


Psychologische Begleitung und Therapie in der Zusatzversicherung

 

 

Viele Krankenkassen übernehmen im Rahmen der Zusatzversicherung einen Teil der Kosten für psychologische Psychotherapie – auch ohne ärztliche Anordnung.

Die Leistungen unterscheiden sich jedoch stark je nach Kasse und Police.

 

So gehen Sie vor:

  • Prüfen Sie Ihre Zusatzversicherung oder fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
  • Klären Sie, wie viele Sitzungen übernommen werden und in welcher Höhe.
  • Lassen Sie sich die Kostenübernahme idealerweise schriftlich bestätigen – am besten vor Therapiebeginn.

 

Beispiele für Krankenkassen, die Beiträge leisten können: CSS, Helsana, Swica, Sanitas, Concordia, Visana, ÖKK (je nach Zusatzversicherung).

 

Wichtig:

Klären Sie die Kostenübernahme vor Therapiebeginn mit Ihrer Grund- und/oder Zusatzversicherung. Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten sehr unterschiedlich.

Fragen Sie Ihre Therapeutin/Ihren Therapeuten zu Beginn nach den genauen Kosten.


 

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